Erstellung von Jahresabschlüssen

Die Rechnungslegungsvorschriften sind mannigfaltig und stellen hohe Anforderungen. Unter optimaler Ausnutzung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte und Abschreibungsmöglichkeiten erstellen wir für Ihr Unternehmen Jahresabschlüsse mit Erläuterungsberichten, die auch den erhöhten Anforderungen zur Vorlage bei den Kreditinstituten genügen, sowie alle notwendigen Steuererklärungen.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen werden unter Beachtung auch der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften die Jahresergebnisse ermittelt. Wir geben Hilfestellung in Bezug auf Inventurrichtlinien und -verfahren. Abweichende Wirtschaftsjahre sind auch hier kein Fremdwort.
An die Unternehmensform knüpfen die Gesetze spezielle Vorschriften, wir können damit umgehen. Ferner erstellen wir für Sie auch:
- Eröffnungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Offenlegungsbilanzen für die Kapitalgesellschaft mit Anhang
- Vermögensstatus
Fachkundig begleiten wir selbstverständlich die Umstellung Ihrer Jahresabschlüsse auf die Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
