Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen

Mittelgroße Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Nach den Vorschriften des § 316 HGB sind Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S. § 264a HGB, welche nicht kleine im Sinne des § 267 HGB sind, verpflichtet ihre Jahresabschlüsse vollumfänglich von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Diese Prüfungen können auf Wunsch in den Einzelpraxen von Frau May, vBP, StB oder Herrn Olbertz, WP, StB durchgeführt werden.



Rundbrief abonnieren

Monatliche Informationen über die wichtigsten Neuerungen.

Jetzt abonnieren

Wichtige Termine im April 2012

10.5.2012 Lohnsteuer; Solidaritätszuschlag; Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.; Umsatzsteuer
15.5.2012 Gewerbesteuer; Grundsteuer (vierteljährlich)
29.5.2012 Sozialversicherung;    Anmerkungen zu den Terminen und mehr aktuelle Informationen

OPM Steuerberatungsgesellschaft mbH
Aachener-und-Münchener Allee 1
52074 Aachen
Telefon (0241) 17301-0
Telefax (0241) 17301-20
© OPM Steuerberatungsgesellschaft mbH | Webdesign: XIQIT GmbH  
Impressum | Datenschutz