Erleichterung für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert
Die Finanzverwaltungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die steuerlichen Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert.
Hintergrund: Im Juli 2021 haben u.a. die Finanzministerien der Länder Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den dortigen Unwetterereignissen in Kraft gesetzt. In den jeweiligen Erlassen wurden diverse Entlas- tungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen (s. hierzu un- sere Mandanten-Information Oktober 2021). Diese Maßnahmen wurden nun verlängert.
Danach gilt Folgendes:
- Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis zum 30.6.2022 verlängert.
- Auch können bis zum 31.3.2022 unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden.
- Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis zum 31.3.2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.
- Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Hinweis: Weitere Informationen zum Thema haben die Finanzministerien Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz auf Ihren Internetseiten veröffentlicht.
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