Grundsteuererklärung – Frist verlängert
Bund und Länder haben sich auf eine einmalige Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung geeinigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr drei Monate später am 31.1.2023 ab.
Gleichzeitig appellieren die Länder an Grundstückseigentümer und Steuerberater, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben, damit die Grundsteuerreform erfolgreich umgesetzt werden kann. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen.
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