OPM GmbHAktuellesHandelsrechtliche Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen erhöht

Handelsrechtliche Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen erhöht

Der Gesetzgeber hat die handelsrechtlichen Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen, die für Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KG und Genossenschaften gelten, um ca. 25 % erhöht. Dies kann zu einer Einstufung in eine niedrigere Größenklasse und damit zu einer Entlastung bei der Aufstellungs-, Prüfungs- oder Offenlegungspflicht führen.

Hintergrund: Im Handelsrecht werden Kapitalgesellschaften in bestimmte Größenklassen eingeteilt: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Die Größenklassen gelten auch für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften wie z. B. die GmbH & Co. KG und für Genossenschaften. Bedeutung hat die Einstufung etwa für die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs oder Lageberichts oder aber z. B. für die Pflicht zur Abschlussprüfung.

Wesentlicher Inhalt der Neuregelung:

Kleinstkapitalgesellschaften sind künftig solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten (in der letzten Zeile die bisherigen Schwellenwerte):

BilanzsummeUmsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem AbschlussstichtagZahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
neu450.000€900.000€10
alt350.000€700.000€10

Kleine Kapitalgesellschaften sind künftig solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten (in der letzten Zeile die bisherigen Schwellenwerte):

BilanzsummeUmsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem AbschlussstichtagZahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
neu7,5 Mio.€15 Mio.€50
alt6 Mio.€12 Mio.€50

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind künftig solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten (in der letzten Zeile die bisherigen Schwellenwerte):

BilanzsummeUmsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem AbschlussstichtagZahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
neu25 Mio.€50 Mio.€250
alt20 Mio.€40 Mio.€250

Darüber hinaus wurden auch die Größenklassen für Konzerne angepasst.

Hinweis: Die neuen Werte gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, also erstmals für das Geschäftsjahr 2024. Allerdings dürfen Unternehmen die neuen Schwellenwerte schon auf das nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahr anwenden.

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