Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautosverlängert
Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.
Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt maximal zehn Jahre und wird längstens bis zum 31.12.2035 gewährt.
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