Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
- Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich: 9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt 2026 von 4,95 € auf 5,01 € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.
- Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
- Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),
- Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),
- Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit einem Wert von 11,50 € anzusetzen.
Hinweis: Die neuen Werte sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.
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