OPM GmbHAktuellesSteueränderungsgesetz 2025 verkündet

Steueränderungsgesetz 2025 verkündet

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass die im 3. Beitrag der Mandanten-Information November 2025 genannten Regelungen am 1.1.2026 in Kraft getreten sind.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden darüber hinaus u. a. die folgenden Reglungen neu aufgenommen, die ebenfalls ab dem 1.1.2026 gelten:

Gewerkschaftsmitglieder können künftig ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden zu verdoppeln. Für Arbeitnehmer mit einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist folgende Regelung relevant: Hier
wird grundsätzlich für die Unterkunftskosten im Ausland ein Höchstbetrag von 2.000 € im Monat festgeschrieben.

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