Aktuelles
Dezember 2023
Verkauft oder tauscht der Steuerpflichtige Kryptowährung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn, entsteht ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn. Der BFH sieht in der Kryptowährung ein Wirtschaftsgut, das Gegenstand von Spekulationsgeschäften sein kann, und folgt damit der Auffassung der Finanzverwaltung. Ist die Kryptowährung dem Betriebsvermögen zuzurechnen, ist der Gewinn aus dem Verkauf bzw. Tausch in jedem Fall steuerpflichtig, […]
weiterlesenDer Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist führt nach dem Gesetz nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. Dem BFH zufolge entfällt die Steuerfreiheit nicht vollständig, wenn einzelne Zimmer der Immobilie tageweise an Dritte vermietet worden sind; der Gewinn ist dann nur im Umfang der vermieteten Fläche steuerpflichtig. Beispiel: A wohnt in seinem Einfamilienhaus (Fläche 150 […]
weiterlesenDer Gesetzgeber plant, die Freigrenze für Spekulationsgewinne von bislang 600 € auf 1.000 € anzuheben. Die Freigrenze wird nur relevant, wenn der Spekulationsgewinn maximal 1.000 € beträgt; ist der Gewinn auch nur geringfügig höher, kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz. Hinweis: Bei Ehegatten wird die Freigrenze für jeden Ehegatten berücksichtigt, wenn jeder Ehegatte Veräußerungsgewinne i. […]
weiterlesenSteuerpflichtige Kapitaleinnahmen können dem BFH zufolge dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtigeeine Forderung unter dem Nennwert erwirbt und der Schuldner mit einer gleich hohen Forderung, die er gegen den Steuerpflichtigen hat, gegenüber dem Steuerpflichtigen aufrechnet. Auf diese Weise wird die vom Steuerpflichtigen erworbene Forderung vollständig erfüllt, so dass er mit seiner Forderung einen Gewinn erzielt. Beispiel: […]
weiterlesenVerbessert werden soll ab 2024 der steuerliche Verlustausgleich, wenn der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum Verluste erzielt hat, die höher als seine positiven Einkünfte in diesem Veranlagungszeitraum sind. Er kann dann den Verlust bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in einem Vorjahr (Verlustrücktrag) oder in einem Folgejahr (Verlustvortrag) abziehen; bei der Gewerbesteuer ist nur ein Verlustvortrag zulässig. […]
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