Aktuelles
Oktober 2022
10.10.2022 Umsatzsteuer; Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, SolidaritätszuschlagZahlungsschonfrist bis zum 13.10.2022 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 27.10.2022 *Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 27.10.2022*Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 25.10.2022*[*Bitte beachten Sie: In den Bundesländern, in denen der Reformationstag (31.10.2022) gesetzlicher Feiertag ist, verschieben sich die Fälligkeit der Beitragsgutschrift […]
weiterlesenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge, soweit sie ab dem 1.1.2019 entstanden sind. Der BFH gewährt daher insoweit Aussetzung der Vollziehung in voller Höhe. Hintergrund: Bei einer verspäteten Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge in Höhe von 1 % monatlich des rückständigen Betrags fällig, d.h. jährlich 12 %. Säumniszuschläge sind […]
weiterlesenHat das Finanzamt eine Leistung des bilanzierenden Unternehmers zu Unrecht als umsatzsteuerpflichtig angesehen, zugleich aber eine entsprechende Umsatzsteuerverbindlichkeit gewinnmindernd in der Bilanz berücksichtigt und hat der Einspruch des Unternehmers gegen den Umsatzsteuerbescheid Erfolg, darf das Finanzamt den Ertragsteuerbescheid zuungunsten des Unternehmers ändern, indem es die Umsatzsteuerverbindlichkeit nicht mehr berücksichtigt. Hintergrund: Wird aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten […]
weiterlesenEin Bescheid, in dem das steuerliche Einlagekonto einer GmbH zu niedrig festgestellt wird, kann zugunsten der GmbH aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt werden, wenn die auf Null lautende Feststellungserklärung für das steuerliche Einlagekonto erkennbar fehlerhaft war, weil aus dem beigefügten Jahresabschluss Einlagen deutlich erkennbar waren. Hintergrund: Bei Kapitalgesellschaften werden Einlagen der Gesellschafter in einem sog. steuerlichen […]
weiterlesenDie gesetzliche Beschränkung des Schuldzinsenabzugs setzt nicht nur bei der Bilanzierung, sondern auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung eine periodenübergreifende Ermittlung der Überentnahmen voraus. Der sich danach ergebende Überentnahmebetrag ist bei der Einnahmen-Überschussrechnung nicht auf ein vereinfacht ermitteltes negatives Kapitalkonto zu begrenzen. Hintergrund: Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind nur eingeschränkt als Betriebsausgaben absetzbar. Die Abzugsbeschränkung greift, falls der Unternehmer sog. Überentnahmen […]
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