Aktuelles
Dezember 2022
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist es amtlich: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Darüber hinaus wird die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab dem 1.1.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt (weitere Einzelheiten können Sie in der Mandanten-Information November 2022 nachlesen).
weiterlesen12.12.2022 Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Solidaritätszuschlag; Kirchenlohnsteuer;Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer; Solidaritätszuschlag; KirchensteuerZahlungsschonfrist bis zum 15.12.2022 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 28.12.2022 Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 28.12.2022Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 23.12.2022
weiterlesenBei der Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für ein studierendes Kind als außergewöhnliche Belastungen sind negative Einkünfte des Kindes aus nichtselbständiger Arbeit nicht mit den BAFöG-Leistungen zu verrechnen. Vielmehr mindern die BAFöG-Leistungen in voller Höhe die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen. Hintergrund: Ein Steuerpflichtiger kann Unterhaltsaufwendungen für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 9.984 € (im […]
weiterlesenEine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen sog. Flankenschutzprüfer, der zur Steuerfahndung gehört und das steuerlich geltend gemachte häusliche Arbeitszimmer prüfen will, ist unverhältnismäßig, wenn der Steuerpflichtige bei der Sachverhaltsaufklärung bislang mitgewirkt hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er bei der weiteren Aufklärung nicht mitwirken wird. Hintergrund: Der für die Besteuerung maßgebliche Sachverhalt wird grundsätzlich von Amts […]
weiterlesenBund und Länder haben sich auf eine einmalige Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung geeinigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr drei Monate später am 31.1.2023 ab. Gleichzeitig appellieren die Länder an Grundstückseigentümer und Steuerberater, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben, damit die Grundsteuerreform erfolgreich umgesetzt werden kann. Nur so sei sichergestellt, dass […]
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