Aktuelles
September 2022
Für die umsatzsteuerliche Zuordnung einer sowohl privat als auch unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmen muss keine Frist eingehalten werden, bis zu deren Ablauf der Unternehmer die Zuordnung dem Finanzamt mitzuteilen hat. Allerdings stellt die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung, die für steuerlich nicht beratene Unternehmer gilt, eine Dokumentationsfrist dar, bis zu deren Ablauf diejenigen Anhaltspunkte, aus […]
weiterlesenAugust 2022
10.8.2022 Umsatzsteuer; Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, SolidaritätszuschlagZahlungsschonfrist bis zum 15.8.2022* (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 15.8.2022* Gewerbesteuer, GrundsteuerZahlungsschonfrist bis zum 18.8.2022 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck)[* Bitte beachten Sie den regionalen Feiertag Mariä Himmelfahrt am 15.8.2022 im Saarland und Teilen Bayerns] 29.8.2022 Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 29.8.2022Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) […]
weiterlesenDas „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde final verabschiedet. Nachfolgend gehen wir auf die Änderungen ein, die sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Gesetzes (s. hierzu unsere Mandanten-Information April 2022) ergeben haben. Steuerbefreiung eines Bonus für Pflegekräfte: Die Steuerbefreiung von an in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Krankenhäusern – tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise […]
weiterlesenDer gesetzliche Mindestlohn wird außerplanmäßig zum 1.10.2022 auf 12 € brutto je Zeitstunde angehoben. Das zugrundeliegende Gesetz wurde kürzlich final verabschiedet. Hintergrund: Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € brutto/Zeitstunde. Zum 1.7.2022 ist er turnusmäßig auf 10,45 € gestiegen. Einmalig zum Oktober 2022 wurde der Mindestlohn nun per Gesetz auf 12 € pro Stunde angehoben. Im […]
weiterlesenDas Bundesfinanzministerium (BMF) gewährt bei der Unterstützung ukrainischer Arbeitnehmer, die durch den Krieg in der Ukraine geschädigt worden sind, steuerliche Erleichterungen in Gestalt einer Steuerfreiheit der Unterstützungsleistungen. Außerdem lässt es Arbeitslohnspenden, die zugunsten ukrainischer Kriegsgeschädigter geleistet werden, steuerfrei. Hintergrund: Nach dem Gesetz sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit geleistet werden, steuerfrei. Die Finanzverwaltung lässt […]
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