Erhöhter Heizkostenzuschuss
In der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Information berichteten wir u.a. über die geplante Auszahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an einkommensschwache Haushalte. Das entsprechende Gesetz wurde inzwischen vom Bundestag beschlossen und zwar mit einer Verdoppelung der zu gewährenden Hilfen:
- Für Wohngeldberechtigte (Bezugszeitraum Oktober 2021 bis März 2022 – für mindestens einen Monat) soll der Zuschuss 270 € (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 € (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 € dazu.
- Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten (Bezugszeitraum s.o.), sollen einmalig 230 € erhalten.
Hinweis: Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, Änderungen sind nicht zu erwarten.
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