Weitere Entlastungsmaßnahmen aufgrund hoher Energiekosten
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 23.3.2022 auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.
Hintergrund: Die Regierungskoalition hat sich bereits am 23.2.2022 auf ein Paket zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen geeinigt. Dazu zählen u.a. die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1.7.2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages sowie der Fernpendler-Pauschale (s. hierzu die letzte Ausgabe dieser Mandanten-Information). Darüber hinaus hat die Koalition am 17.3.2022 eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundes-ausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beschlossen (s.o.).
Zur weiteren Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden:
- Energiepreispauschale
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuer-klassen 1 bis 5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Der Zuschlag soll unabhängig von den geltenden steu-erlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden und weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung soll über die Lohnabrech-nung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige sollen die Energiepauschale über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. - Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien soll schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 € über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. - Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik soll die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 € für Empfänger von Sozialleistungen um 100 € pro Person erhöht werden. - Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate
Zur Reduzierung der Belastung der Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden – befristet für drei Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird. - Neun Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV
Für 90 Tage soll ein Ticket für 9 €/Monat (“9 für 90”) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt werden. Details zur Umsetzung sind derzeit noch offen.
Hinweis: Die Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.3.2022 “Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten” können Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (BMF) einsehen. Dort finden Sie auch eine Zusammenfassung der zurzeit geplanten Maßnahmen.
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