Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2025
Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt den Unter nehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteu ervoranmeldungen und Entrichtung der Umsatzsteuervor auszahlungen befreien, wenn die Steuer für das vorange gangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat. Dieser Betrag wird ab dem Besteuerungszeitraum 2025 auf 2.000 € erhöht. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits für das Jahr 2024 gelten.
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