Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung
Ab 2024 wird die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der sog. Ist-Versteuerung von 600.000 € um 200.000 € auf 800.000 € erhöht.
Weitere Beiträge aus dem Monat Juni 2024
- Gemeinnützigkeit: Höchstgrenze für Mitgliedbeiträge erhöht
- Abzug von Prozesskosten zur Regelung nachehelichen Unterhalts
- Verbesserung des Verlustausgleichs
- Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2025
- Elektronische Rechnung ab 2025
- Option zur Körperschaftssteuer
- Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer
- Erleichterung für Kleinunternehmer
- Erhöhung der Buchführungsgrenzen
- Betriebsausgabenabzug für Geschenke
- Änderung bei der Dienstwagenbesteuerung
- Verbesserung der sog. Thesaurierungsbesteuerung
- Sonderabschreibung für KMU
- Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung