Anhebung von Freibeträgen 2024
Rückwirkend für das Jahr 2024 soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 180 € auf 11.784 € angehoben werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend um 114 € auf 3.306 € steigen (6.612 € bei Zusammenveranlagung). Das entsprechende Gesetz war bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet, Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten.
Hinweis: Die Änderungen sollen mit der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt werden. Die entsprechenden Programmablaufpläne wurden bereits vom BMF veröffentlicht.