Warnung vor Betrugsversuchen
Derzeit kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen u. a. im Namen des Bundesfinanzministeriums (BMF).
So sind gefälschte Schreiben im Namen des BMF mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, einen Betrag von 550 € zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können. Das Schreiben ist mit gefälschten Unterschriften des Bundesfinanzministers, Lars Klingbeil, und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde versehen.
In diesem Zusammenhang bittet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle Betroffenen, derartige Angebote oder Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Außerdem tauchen wiederholt Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich Anlagemöglichkeiten bewirbt. Diese Schreiben sind grundsätzlich Fälschungen.
Ferner werden Bürger in gefälschten E-Mails unter dem Vorwand, dass Rückerstattungen nicht zugestellt werden konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert. Das BMF rät, nicht auf diese E-Mails zu reagieren. In Zweifelsfällen könnten sich Betroffene über das Kontaktformular auf der Homepage des BMF unter https://www.bundesfinanzministerium.de/ an das BMF wenden.
Weitere Warnhinweise
Darüber hinaus werden derzeit Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet und für betrügerische Aktivitäten genutzt. Bürger werden im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten, Zahlungen sollten nicht geleistet werden.
Zudem werden aktuell im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschiedene Schreiben versendet, in denen Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht versendet werden. Auch bei diesen Schreiben handelt es sich um Fälschungen. Hierzu hat das BZSt Hinweise auf seiner Homepage veröffentlicht, die ständig aktualisiert werden.
Ebenfalls warnt das BMF vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Handel mit Kryptowährungen: In diesen Fällen haben Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet Beträge investiert. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht gestellt, für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet werden soll. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfiehlt das BMF dringend, den Anbieter auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die BaFin mit der Bitte um eine Einschätzung.