Antragsloses Kindergeld ab 2027
Der Bundesrat hat am 25.9.2026 das „Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes“ verabschiedet. Damit wird im Laufe des Jahres 2027 das antraglose Kindergeld in zwei Stufen eingeführt.
Hintergrund: Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen bekannt sind und keine Zweifel am Kindergeldanspruch bestehen. Das Kindergeld soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine Steuer-IdNr. erhalten hat.
Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen einzuführen:
- Ab Frühjahr 2027 soll die Neuerung in einer ersten Stufe für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. Grund dafür ist, dass die relevanten Daten der Familienkasse bereits vorliegen.
- In einer zweiten Stufe (voraussichtlich ab Ende 2027) soll das Kindergeld auch für erste Kinder antragslos ausgezahlt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So soll sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der EU leisten müsste.
Hinweise: Das antragslose Kindergeld soll die Prüfung des Kindergeldanspruches durch die Familienkasse nicht ersetzen. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifeln am Kindergeldanspruch soll es bei der bisherigen Praxis bleiben.
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