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Aktuelles

Juni 2024

Mit Wirkung zum 1.1.2024 wird mit dem Wachstumschancengesetz die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von bislang 600 € auf 1.000 € angehoben. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu, sofern jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt hat. Bei einem auch nur geringfügig höheren Gewinn kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz.

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Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt den Unter nehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteu ervoranmeldungen und Entrichtung der Umsatzsteuervor auszahlungen befreien, wenn die Steuer für das vorange gangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat. Dieser Betrag wird ab dem Besteuerungszeitraum 2025 auf 2.000 € erhöht. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits für […]

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Mai 2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass das Steueraufkommen durch die fehlerhafte Rechnung nicht gefährdet wird. Hintergrund: Weist ein Unternehmer […]

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Aufteilung der Vorsteuer nach dem Gesamtumsatzschlüssel geäußert. Das Schreiben des BMF enthält insbesondere Ausführungen zur Anwendbarkeit des Gesamtumsatzschlüssels sowie zu den Umsätzen, die bei der Berechnung zu Grunde zu legen sind. Hintergrund: Verwendet der Unternehmer eine Eingangsleistung, die an ihn erbracht wird, sowohl für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug […]

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Mietet ein Unternehmer VIP-Logen in einer Veranstaltungshalle an, die Konzerte und Sportveranstaltungen anbietet, und lädt er Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer ein, führtdies bei den Eingeladenen zu steuerpflichtigen Einkünften, sodass der Unternehmer beantragen kann, die Steuer für die eingeladenen Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer im Wege der sog. Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen. Ist im Logenpreis keine Bewirtung […]

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