Aktuelles
Februar 2024
Der Gesetzgeber hat die bestehenden Grunderwerbsteuerbefreiungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätte ein Auslaufen der Befreiungen am 31.12.2023 gedroht, weil die grunderwerbsteuerlichen Befreiungen eine sog. Gesamthand verlangen, die es aufgrund der zivilrechtlichen Reform der Personengesellschaften seit dem 1.1.2024 nicht mehr gibt. Hintergrund: Grundstücksübertragungen […]
weiterlesen12.2.2024 Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, SolidaritätszuschlagZahlungsschonfrist bis zum 15.2.2024 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlung per Scheck) 15.2.2024 Gewerbesteuer, GrundsteuerZahlungsschonfrist bis zum 19.2.2024 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 27.2.2024 Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 27.2.2024Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 23.2.2024
weiterlesenDas Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auf den 1.1.2022 bundesweit vorzunehmenden Grundstücksbewertung, die die Grundlage für die neue Grundsteuer zum 1.1.2025 ist. Das FG hat die Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Hintergrund: Die Grundsteuer wird aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit reformiert, da die bisherigen Grundstücksbewertungen, die […]
weiterlesenWird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können. Die Vermutung, dass bei einer dauerhaften Vermietung eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, gilt bei derart großen Wohnobjekten nicht, weil es keine ortsübliche Marktmiete gibt. Hintergrund: Werden Immobilien zu Wohnzwecken dauerhaft […]
weiterlesenZahlt eine Konzern-Muttergesellschaft anlässlich des Verkaufs einer Beteiligung einer Tochtergesellschaft einem Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft einen Betrag von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. €, um sich für die bisherige Tätigkeit erkenntlich zu zeigen, stellt diese Zahlung kein steuerfreies Trinkgeld dar, sondern ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hintergrund: Trinkgelder sind nach dem Gesetz steuerfrei. Einen Höchstbetrag hat der Gesetzgeber […]
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