OPM GmbHAktuelles

Aktuelles

Februar 2025

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die seit dem Jahr 2022 steuerfrei betrieben wird, kann im Jahr 2022 noch nachträgliche Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, geltend machen. Die ab 2022 geltende Steuerfreiheit führt nach aktueller Rechtsprechung nicht dazu, dass Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, nicht mehr abziehbar sind. Hintergrund: Gewinne aus […]

weiterlesen

Auch für Kapitalanleger bringt das Jahressteuergesetz 2024 (s. Beitrag „Neuerungen durch das JStG 2024“) eine Änderung mit sich, auf die wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen möchten. So wird die Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehensverluste und Verluste aus dem Verkauf wertloser Darlehensforderungen, die bislang 20.000 € betrug und dafür sorgte, dass derartige Verluste nur in Höhe […]

weiterlesen

Dezember 2024

Bereits in der Oktober-Ausgabe dieser Mandanten-Information haben wir über die Einführung der E-Rechnungspflicht von Unternehmern bei Leistungen an andere Unternehmer im Inland berichtet. Die dortigen Ausführungen beruhten auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), welches seinerzeit lediglich als Entwurf vorlag. Nunmehr hat das BMF das finale Schreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht, auf dessen Inhalt wir […]

weiterlesen

Der Gesetzgeber hat beschlossen, jedem Unternehmer eine sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zuzuteilen (s. hierzu unsere Mandanten-Information September 2024). Inzwischen wurde die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gab es insbesondere Änderungen in Bezug auf diezeitliche Vergabe der W-IdNr.: ◼ So wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Unternehmern, denen bis […]

weiterlesen

Weist die Buchführung eines Unternehmers formelle und materielle Buchführungsmängel auf, darf das Finanzamt eine Hinzuschätzung vornehmen. Sofern im konkreten Einzelfall eine Hinzuschätzung im Wege einer Nachkalkulation oder mit Hilfe der Richtsatzsammlung nicht möglich ist, kann das Finanzamt eine Hinzuschätzung durch Ansatz eines Unsicherheitszuschlags von maximal 20 % auf die erklärten Umsätze vornehmen. Hintergrund: Das Finanzamt […]

weiterlesen

Archiv

2025

2024

Rechtlicher Hinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.