Aktuelles
August 2023
10.8.2023Umsatzsteuer; Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag Zahlungsschonfrist bis zum 14.8.2023 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 15.8.2023*Gewerbesteuer, Grundsteuer Zahlungsschonfrist bis zum 18.8.2023* (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) [* Bitte beachten Sie den regionalen Feiertag Mariä Himmelfahrt am 15.8.2023 im Saarland und Teilen Bayerns] 29.8.2023Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger […]
weiterlesenDas Bundesfinanzministerium (BMF) befreit Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 kw (peak) unter Umständen sowohl von der Pflicht zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch von der Pflicht zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Denn aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ergeben sich aus dem Betrieb weder einkommensteuerliche noch umsatzsteuerliche […]
weiterlesenErhält ein Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung, die über zwei Veranlagungszeiträume in drei Teilbeträgen ausbezahlt wird, wird hierfür keine steuerliche Tarifermäßigung gewährt. Denn aufgrund der Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen fehlt es an einer Zusammenballung der Einkünfte, die die Anwendung der Tarifermäßigung rechtfertigt. Hintergrund: Der Gesetzgeber gewährt in bestimmten Fällen, wie z. B. der […]
weiterlesenDarf ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen ihm überlassenen Dienstwagen nur für betriebliche Fahrten nutzen, weil ein Privatnutzungsverbot vereinbart worden ist, spricht gleichwohl ein Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Dienstwagens. Wird dieser Anscheinsbeweis nicht erschüttert, ist für die Privatnutzung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe des gemeinen Wertes der Privatnutzung anzusetzen, die das Einkommen […]
weiterlesenWird ein bei einer GmbH geführtes Gesellschafter-Verrechnungskonto, das einen Saldo zugunsten der GmbH ausweist, nicht verzinst, führt dies bei der GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), die ihr Einkommen erhöht. Die Höhe der vGA richtet sich grundsätzlich nach dem Zinssatz, der in der Mitte zwischen dem fremdüblichen Habenzinssatz und dem fremdüblichen Sollzinssatz liegt. Hintergrund: Gewinnminderungen einer […]
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