Energiepreispauschale für Studenten
Die Beantragung der Energiepreispauschale (EPP) für Studenten wird nach Angaben des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung ab Mitte März 2023 unter der Internet-adresse www.einmalzahlung200.de möglich sein.
Für die Beantragung benötigt der Antragsteller ein sog. BundID-Konto, welches wiederum unter der Internetadresse https://id.bund.de/de/eservice/konto eingerichtet werden kann. Für die Einrichtung eines BundID-Kontos ist entweder ein Elster-Zertifikat oder ein Ausweis mit Onlinefunktion (z.B. Personalausweis oder Bürgerkarte der EU) erforderlich.
Hinweis: Weitere Informationen zur Antragstellung sind in den FAQ unter www.einmalzahlung200.de veröffentlicht.
Weitere Beiträge aus dem Monat April 2023
- Wichtige Termine: Steuer und Sozialversicherung im April 2023
- Warnung vor gefälschten Rechnungen und Webseiten
- Kapitaleinnahmen bei Erfüllung einer Forderung durch Aufrechnung
- Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß
- Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer bei Verkauf digitaler Guthabenkarten