Aktuelles
April 2024
Trotz Verlustvortrags droht eine Mindestbesteuerung, wenn ein Verlust von mehr als 1 Mio. € in ein Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften von mehr als 1 Mio. € verrechnet werden soll. Der Gesetzgeber sieht bislang nämlich eine Besteuerung von 40 % des Betrags, der 1 Mio. € übersteigt, vor. Dieser Mindestbesteuerungssatz wird nun bei […]
weiterlesenBei der Grunderwerbsteuer hat der Gesetzgeber klargestellt, dass sich aus der zivilrechtlichen Abschaffung des sog. Gesamthandsprinzips zum 1.1.2024 erst einmal keine nachteiligen Folgen für die grunderwerbsteuerlichen Steuerbefreiungen ergeben, die eine Gesamthand voraussetzen und Grundstücksübertragungen zwischen der Personengesellschaft und dem Gesellschafter im Umfang der Beteiligungsquote steuerfrei stellen. Die Steuerbefreiungen gelten explizit bis zum 31.12.2026 weiter. Auch […]
weiterlesenEbenso wie bei der Grunderwerbsteuer wirkt sich auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die zivilrechtliche Abschaffung des Gesamthandsprinzips nicht nachteilig aus.Denn der Gesetzgeber hat nun ausdrücklich klargestellt, dass sich durch die Einführung des Gesamthandsprinzips erbschaft- und schenkungsteuerlich nichts ändert. Wer einer Personengesellschaft Geld schenkt, wird steuerlich damit – wie bisher – so behandelt, als schenke […]
weiterlesenTeilt der Steuerpflichtige ein selbstgenutztes Grundstück in zwei Flurstücke und verkauft er anschließend das unbebaute Flurstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, ist ein hieraus erzielter Gewinn als Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Der Steuerpflicht steht nicht entgegen, dass das gesamte Grundstück bis zur Teilung selbstgenutzt wurde.Hintergrund: Der Verkauf von Immobilien des Privatvermögens mit Gewinn löst innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist […]
weiterlesenEin steuerpflichtiger Spekulationsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie entfällt nicht deshalb, weil die Immobilie der Mutter oder Schwiegermutter des Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen worden ist. Die unentgeltliche Überlassung stellt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar,bei der nach dem Gesetz ein Spekulationsgewinn nicht versteuert werden müsste.Hintergrund: Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien des Privatvermögens innerhalb der […]
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