Aktuelles
April 2024
Werden betriebliche Elektrofahrzeuge privat genutzt, muss für die Privatnutzung eine Entnahme versteuert werden. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % kann die Entnahme mit 0,25 % des Bruttolistenpreises (zzgl. Kosten der Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer) monatlich bewertet werden. Der Prozentsatz von 0,25 % monatlich setzt bislang voraus, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 60.000 […]
weiterlesenGewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nicht bereits nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind, können vom Finanzamt zur Buchführung aufgefordert werden, wenn sie bestimmte Buchführungsgrenzen überschreiten. Der Gesetzgeber erhöht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, die bisherige Umsatzgrenze von 600.000 € auf 800.000 € und die bisherige Gewinngrenze von 60.000 € auf […]
weiterlesenEinzelkaufleute, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, können sich von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreien. Ab 2024 wird die bisherige Umsatzgrenze von 600.000 € auf 800.000 € erhöht, und die bisherige Gewinngrenze wird von 60.000 € auf 80.000 € erhöht. Quelle: § 241a HGB, Art. 92 EGHGB i.d.F. des Wachstumschancengesetzes.
weiterlesenGeschenke an Geschäftsfreunde sind zurzeit bis zur Höhe von 35 € / Empfänger im Wirtschaftsjahr abziehbar. Diese Grenze wird ab 2024 auf 50 € angehoben. Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 6 Satz 10 EStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes
weiterlesenDer Gesetzgeber erhöht die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung ab 2024 von 600.000 € um 200.000 € auf 800.000 €. Quelle: § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 4 Wachstumschancengesetz.
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