Aktuelles
Dezember 2023
b dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten höhere Betriebsausgabenpauschalen, die allerdings nur bestimmte Berufsgruppen in Anspruch nehmen können. Der pauschale Betriebsausgabenabzug für Selbständige beträgt seit 2023: ◼bei hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens aber 3.600 € jährlich (bislang: 2.455 €)◼ bei nebenberuflicher Tätigkeit im wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich 25 […]
weiterlesenDem FG Münster zufolge ist für steuerpflichtige Corona-Hilfen eine Tarifermäßigung, die der Gesetzgeber für außerordentliche Einkünfte gewährt, nicht zu gewähren.Denn hierfür fehlt es an einer Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr, wenn die Corona-Hilfen ausschließlich für ein Jahr gezahlt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Hilfen einen höheren Gewinn als in […]
weiterlesenRückwirkend zum 1.1.2022 ist der Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 kW (peak) steuerfrei gestellt worden. Befinden sich in einem Gebäude mehrere Wohnungen oder Geschäfte, ist eine Leistung von 15 kW pro Wohn- bzw. Geschäftseinheit zulässig. Maximal darf pro Steuerpflichtigen eine Leistung von 100 kW insgesamt nicht überschritten werden.Zu beachten ist, dass […]
weiterlesenBäcker, Fleischer oder Gastwirte müssen ihren privaten Verbrauch der betrieblichen Lebensmittel oder Getränke als Entnahme versteuern. Die Finanzverwaltung veröffentlicht hierzu Pauschbeträge, auf die zurückgegriffen werden kann. Hinweis: Die pauschalen Werte können zwar nicht an die individuellen Ess- oder Trinkgewohnheiten, anKrankheit oder Urlaub angepasst werden. Allerdings gibt es keine Pflicht zur Verwendung der Pauschbeträge, sondern der […]
weiterlesenGewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nicht bereits nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind, können vom Finanzamt zur Buchführung aufgefordert werden, wenn sie bestimmte Buchführungsgrenzen überschreiten. Hier will der Gesetzgeber für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, die bisherige Umsatzgrenze von 600.000 € auf 800.000 € und die bisherige Gewinngrenze von 60.000 € […]
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