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Verzinsung eines Verrechnungskontos

Ein Verrechnungskonto, das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter geführt wird und einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft ausweist, sollte unbedingt angemessen verzinst werden. Anderenfalls droht der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe des angemessenen Zinssatzes, wie der BFH jüngst entschieden hat.

Als angemessen sieht der BFH die Mitte zwischen Soll- und Habenzinsen an (sog. Margenteilungsgrundsatz). Beträgt der Sollzinssatz also 12 % und der Habenzinssatz 2 %, ist der verdeckten Gewinnausschüttung ein Zinssatz von 7 % zugrunde zu legen.

Hinweis: Finanziert sich die GmbH über Kredite, können dem BFH zufolge die von ihr an die Bank gezahlten Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung angesetzt werden.

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