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Meldepflicht von Plattformbetreibern

Für Zeiträume ab dem 1.1.2023 müssen Online-Plattformbetreiber wie bspw. eBay, Airbnb oder auch
MyHammer den Finanzbehörden Verkaufsdaten melden, die deren Nutzer dort erzielen, unabhängig davon, ob die Nutzer privat oder gewerblich handeln.

Die Meldepflicht der Plattformbetreiber umfasst bei natürlichen Personen diverse Daten wie z. B. Vor- und Nachname, Anschrift, Steuer-ID, USt-ID (falls vorhanden), Geburtsdatum, die im Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung sowie die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.

Die Meldepflicht greift u. a. beim Verkauf von Waren, wenn innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mehr als 2.000 € umgesetzt werden, bei der Vermietung von Immobilien, wenn auf derselben Plattform nicht mehr als 2.000 Immobilieninserate pro Kalenderjahr geschaltet wurden, sowie bei der Erbringung persönlicher Dienstleistungen ab dem ersten Inserat.

Hinweis: Die erste Meldung für den Meldezeitraum 2023 ist von den Plattformbetreibern zum 31.1.2024 abzugeben. Ob Sie als Plattform-Nutzer steuerlichen Pflichten unterliegen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Zu beachten ist, dass neben Einkommensteuern auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen können.

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