OPM GmbHAktuellesErhöhung der Betriebsausgabenpauschalen

Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen

b dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten höhere Betriebsausgabenpauschalen, die allerdings nur bestimmte Berufsgruppen in Anspruch nehmen können. Der pauschale Betriebsausgabenabzug für Selbständige beträgt seit 2023:

◼bei hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens aber 3.600 € jährlich (bislang: 2.455 €)
◼ bei nebenberuflicher Tätigkeit im wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Nebentätigkeit, höchstens aber 900 € jährlich (bislang 614 €).

Hinweis: Steuerpflichtige, die in einer dieser Branchen tätig sind, können auch höhere Betriebsausgaben durch entsprechende Belege nachweisen

Weitere Beiträge aus dem Monat Dezember 2023

Rechtlicher Hinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.