Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen
b dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten höhere Betriebsausgabenpauschalen, die allerdings nur bestimmte Berufsgruppen in Anspruch nehmen können. Der pauschale Betriebsausgabenabzug für Selbständige beträgt seit 2023:
◼bei hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens aber 3.600 € jährlich (bislang: 2.455 €)
◼ bei nebenberuflicher Tätigkeit im wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Nebentätigkeit, höchstens aber 900 € jährlich (bislang 614 €).
Hinweis: Steuerpflichtige, die in einer dieser Branchen tätig sind, können auch höhere Betriebsausgaben durch entsprechende Belege nachweisen
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