OPM GmbHAktuellesInflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie

Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine sog. Inflationsausgleichsprämie zahlen, die bis zur Höhe von 3.000 € steuerfrei bleibt,
wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht wird.

Hinweis: Die Steuerfreiheit gilt daher nicht im Fall einer Entgeltumwandlung. Jedoch kann die Inflationsausgleichsprämie statt einer anderen freiwilligen Leistung gezahlt werden, z. B. statt eines freiwillig gezahlten Weihnachtsgeldes; die Steuerfreiheit besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat.

Weitere Beiträge aus dem Monat Dezember 2023

Rechtlicher Hinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.