OPM GmbHAktuellesErweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung

Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung

Der Gesetzgeber plant, die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung ab 2024 zu erhöhen.

Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung des Umsatzes (sog. Sollversteuerung). Auf Antrag kann der Unternehmer aber die sog. Ist-Versteuerung anwenden. Er muss die Umsatzsteuer dann erst abführen, wenn er sein Entgelt erhält. Voraussetzung für die Ist-Versteuerung ist neben dem Antrag u. a., dass der Unternehmer entweder Freiberufler ist oder von der Buchführungspflicht befreit ist oder im Vorjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 600.000 € erzielt hat; diese Umsatzgrenze soll ab 2024 um 200.000 € auf 800.000 € erhöht werden.

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