OPM GmbHAktuellesVerkauf selbstgenutzter Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist

Verkauf selbstgenutzter Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist

Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist führt nach dem Gesetz nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. Dem BFH zufolge entfällt die Steuerfreiheit nicht vollständig, wenn einzelne Zimmer der Immobilie tageweise an Dritte vermietet worden sind; der Gewinn ist dann nur im Umfang der vermieteten Fläche steuerpflichtig.

Beispiel: A wohnt in seinem Einfamilienhaus (Fläche 150 qm). Er vermietet an 20 Tagen im Jahr zwei Zimmer im Dachgeschoss tageweise an Messegäste; die Fläche der beiden Zimmer beträgt 30 qm. A verkauft innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist sein Haus mit Gewinn. Der Gewinn ist nicht komplett, sondern lediglich im Umfang von 20 % (30/150) steuerpflichtig.

Gefahr besteht für Eheleute, wenn sie sich trennen und ein Ehegatte aus der selbstgenutzten Immobilie auszieht und deutlich später, z. B. zwei Jahre danach, seinen Anteil an den anderen Ehegatten mit Gewinn verkauft. Im Zeitpunkt des Verkaufs handelt es sich bei der Immobilie nämlich nicht mehr um eine selbstgenutzte Immobilie des Verkäufers, da er bereits ausgezogen ist. Der BFH hat daher in einem entsprechenden Fall die Steuerpflicht des Gewinns angenommen, selbst wenn der Noch-Ehegatte
und das gemeinsame Kind weiterhin in der Immobilie wohnen.

Weitere Beiträge aus dem Monat Dezember 2023

Rechtlicher Hinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.