Zweifel an der Richtsatzsammlung als Verprobungs- und Schätzungsmethode
Die Finanzverwaltung hat eine Richtsatzsammlung veröffentlicht, in der für die einzelnen Branchen insbesondere Gewinnaufschlagsätze gesammelt werden. Betriebsprüfer können dann die Zahlen des geprüften Betriebs mit den Zahlen, die sich aus der Richtsatzsammlung ergeben, vergleichen. Stellen sie Abweichungen oder Buchführungsmängel fest, kommt es in der Praxis häufig zu Hinzuschätzungen, bei denen der Betriebsprüfer auf die Werte der Richtsatzsammlung zurückgreift.
Der BFH hat allerdings Zweifel, ob die Richtsatzsammlung wirklich als Grundlage für eine Schätzung geeignet ist. Deshalb hat er das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Revisionsverfahren aufgefordert, das Zustandekommen der Richtsatzsammlung zu erläutern. Der Ausgang dieses Verfahrens ist zwar ungewiss, jedoch sollten bis zur Beendigung des Revisionsverfahrens Hinzuschätzungen auf Grundlage der Richtsatzsammlung auf keinen Fall akzeptiert und Einspruch gegen entsprechende Bescheide eingelegt werden.
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