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Aufrechnung mit Forderungen

Steuerpflichtige Kapitaleinnahmen können dem BFH zufolge dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige
eine Forderung unter dem Nennwert erwirbt und der Schuldner mit einer gleich hohen Forderung, die er gegen den Steuerpflichtigen hat, gegenüber dem Steuerpflichtigen aufrechnet. Auf diese Weise wird die vom Steuerpflichtigen erworbene Forderung vollständig erfüllt, so dass er mit seiner Forderung einen Gewinn erzielt.

Beispiel: A erwirbt zum Preis von 1.000 € eine Forderung gegen S im Nennwert von 5.000 €. S hat seinerseits eine Forderung i. H. v. 5.000 € gegen A und rechnet auf. A erzielt damit Einnahmen aus Kapitalvermögen i. H. v. 4.000 €, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte i. H. v. 25 % unterliegen.

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