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Hinweise für Kapitalgesellschaften

Überprüft werden sollte, ob die zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter geschlossenen Verträge wie z. B. ein Geschäftsführer-, Miet- oder Darlehensvertrag auch tatsächlich durchgeführt worden sind; anderenfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung. Außerdem sollte die Angemessenheit der vereinbarten Leistungen überprüft werden, um eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des unangemessenen Teils der Vergütung zu vermeiden.

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