Mindestlohn und Minijobs
Ab dem 1.1.2024 soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigen, und zwar von 12 € auf 12,41 €. Damit wird sich auch die Minijob-Grenze von 520 €/Monat auf voraussichtlich 538 € erhöhen (Jahresverdienstgrenze: 6.456 €). Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern läge dann bei 43,35 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €). Sollte sich hieran etwas ändern, werden wir Sie informieren.
Hinweis: Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.
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- Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs
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