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Freigrenze für Vermietungseinkünfte

Nach den Plänen des Gesetzgebers sollen ab 2024 die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei bleiben, wenn sie jährlich insgesamt weniger als 1.000 € betragen. Diese Freigrenze soll personenbezogen gelten, so dass bei zwei Miteigentümern jeder Miteigentümer steuerfrei Mieteinnahmen bis zu 1.000 € erzielen könnte; diese Freigrenze darf jedoch nicht überschritten werden.
Allerdings ist der Bundesrat mit dem Vorhaben nicht einverstanden, weil er bei geringfügigen Vermietungen keinen Vereinfachungseffekt erwartet. Wenn die Regelung umgesetzt wird, werden wir hierüber informieren.

Hinweis: Die Steuerfreiheit wäre nachteilig, wenn der Vermieter aufgrund seiner Aufwendungen einen Verlust erzielt. Er soll daher einen Antrag auf Steuerpflicht stellen können, so dass der Verlust steuerlich berücksichtigt wird. Dieser Antrag wird nach dem Gesetzesvorhaben in der Steuererklärung gestellt und soll bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids gestellt bzw. zurückgenommen werden können.

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