Freigrenze für Spekulationsgewinne
Der Gesetzgeber plant, die Freigrenze für Spekulationsgewinne von bislang 600 € auf 1.000 € anzuheben. Die Freigrenze wird nur relevant, wenn der Spekulationsgewinn maximal 1.000 € beträgt; ist der Gewinn auch nur geringfügig höher, kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz.
Hinweis: Bei Ehegatten wird die Freigrenze für jeden Ehegatten berücksichtigt, wenn jeder Ehegatte Veräußerungsgewinne i. H. v. maximal 1.000 € erzielt hat.
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