Einführung einer sog. Klimaschutzprämie
Der Gesetzgeber will eine sog. Klimaschutzprämie einführen, die gewährt werden soll, wenn der Unternehmer bis zum 31.12.2029 Wirtschaftsgüter anschafft, die Teil eines sog. Einsparkonzepts sind und dazu dienen, dass der Unternehmer seine Energieeffizienz verbessert. Die Prämie soll 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen, wobei die Bemessungsgrundlage im gesamten Förderzeitraum auf 200 Mio. € begrenzt ist, so dass die Prämie höchstens 30 Mio. € betragen soll.
Hinweis: Nicht begünstigt werden sollen Investitionen für Kraft-Wärme-Kopplung, für Fernwärme oder für Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen einschließlich Erdgas betrieben werden. Der Gesetzgeber geht von nur 1.500 Unternehmen aus, die von der neuen Prämie profitieren könnten, da die Prämie lediglich für Unternehmen gelten würde, die bereits über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen. Der Bundesrat hat sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren aus
Haushaltsgründen und wegen der zusätzlichen Belastung der Finanzverwaltung kritisch zu dem vorhaben geäußert. Über die endgültige Regelung werden wir Sie informieren.
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