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Überlassung von Handys an Arbeitnehmer

Nach dem Gesetz kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Computer oder ein betriebliches Mobiltelefon zur privaten Nutzung steuerfrei überlassen. Es muss sich also um einen Computer oder ein Mobiltelefon des Arbeitgebers handeln, wie sich aus dem Begriff „betrieblich“ ergibt.

Der BFH hat nun folgende Gestaltung steuerlich anerkannt: Der Arbeitgeber erwirbt zunächst das Handy eines Arbeitnehmers zum Preis von 1 € bis 6 €. Anschließend überlässt er das gekaufte Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung und erstattet dem Arbeitnehmer dessen Kosten für den von ihm abgeschlossenen Mobilfunkvertrag steuerfrei. Aus Sicht des BFH ist dies kein Gestaltungsmissbrauch; dabei ist es nicht erforderlich, dass der gezahlte Kaufpreis den tatsächlichen Wert des Mobiltelefons erreicht.

Hinweis: Mit der Gestaltung kann ein kleiner Teil des Gehalts steuerfrei ausgezahlt werden. Es muss sich aber um die Überlassung eines Mobiltelefons handeln, das dem Arbeitgeber gehört.

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