Einräumung eines Quotennießbrauchs an einer Grundstücks-Personengesellschaft
Der BFH hat im letzten Jahr die Voraussetzungen geklärt, unter denen ein sog. Quotennießbrauch an einem Anteil an einer Vermietungs-Personengesellschaft bestellt werden kann, so dass die anteiligen Vermietungseinkünfte dem Quotennießbraucher zugerechnet werden können.
Mit einem Nießbrauch können die Einkünfte vom Eigentümer auf den Nießbraucher übergeleitet werden. Auf diese Weise können z. B. innerhalb einer Familie Steuersatzvorteile genutzt werden, weil der Nießbraucher einen niedrigeren Steuersatz hat als der Eigentümer. Bei einem Quotennießbrauch wird der Dritte nur anteilig an den Erträgen beteiligt.
Sollen durch einen Quotennießbrauch an einem Anteil, der an einer Vermietungs-Personengesellschaft besteht, die anteiligen Einkünfte vom Gesellschafter auf den Nießbraucher verlagert werden, muss der Nießbraucher nach dem Nießbrauchvertrag verhindern können, dass der Gesellschafter die maßgeblichen Entscheidungen allein bzw. gegen den Willen des Quotennießbrauchers trifft. Vereinfacht gesagt, muss der Nießbraucher vertraglich in der Lage sein, den Gesellschafter bei den maßgeblichen Entscheidungen zu blockieren.
Hinweis: Der Quotennießbraucher muss daher z. B. bei Entscheidungen über die Änderung der Gewinnbeteiligung oder des Auseinandersetzungsguthabens mitwirken können. Steht allein dem Gesellschafter das Stimmrecht bei derartigen Grundlagenentscheidungen zu für den Fall, dass es zuvor nicht zu einer Einigung zwischen Gesellschafter und Nießbraucher gekommen ist, wird der Quotennießbrauch steuerlich nicht akzeptiert. Die Einkünfte aus der Beteiligung werden dann nur dem Gesellschafter zugerechnet.
Weitere Beiträge aus dem Monat Dezember 2023
- Abschreibungen und geplante Gesetzesänderungen
- Personengesellschaften
- Betriebsaufgabegewinn bei Verkauf eines gemischt genutzten Grundstücks
- Einführung einer sog. Klimaschutzprämie
- Zweifel an der Richtsatzsammlung als Verprobungs- und Schätzungsmethode
- Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen
- Keine Tarifermäßigung für Corona-Hilfen
- Photovoltaikanlagen
- Entnahmen
- Erhöhung der Buchführungsgrenzen
- Betriebsausgabenabzug für Geschenke
- Investitionsabzugsbetrag
- Hinweise für die Gewinnermittlung
- Rücklage für Ersatzbeschaffung
- Umsatzsteuerliches „Vorschaltmodell“ bei Ehegatten
- Vermietung von Gebäuden mit Betriebsvorrichtungen
- Vorsteuer bei Betriebsveranstaltungen
- Verkaufstätigkeit bei eBay
- Vorsteuer bei Dachreparatur wegen fehlerhafter Installation einer Photovoltaikanlage
- Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung
- Erhöhung der Umsatzgrenze für vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erleichterung für Kleinunternehmer
- Direktanspruch des Unternehmers gegendas Finanzamt auf Umsatzsteuererstattung
- Elektronische Rechnung
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen
- Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer
- Option zur Körperschaftsteuer
- Verlustuntergang bei Anteilsübertragungen und fortführungsgebundener Verlustvortrag
- Verzinsung eines Verrechnungskontos
- Weiterbeschäftigung eines bereits pensionierten Geschäftsführers
- Privatnutzung eines Dienstwagens durch beherrschende Gesellschafter
- Verlust von Darlehen des GmbH-Gesellschafters
- Hinweise für Kapitalgesellschaften
- Überlassung von Handys an Arbeitnehmer
- Arbeitszimmer und Tagespauschale
- Tarifermäßigung für Abfindungen
- Entfernungspauschale
- Dienstwagen
- Doppelte Haushaltsführung
- Inflationsausgleichsprämie
- Verpflegungspauschalen und Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
- Mindestlohn und Minijobs
- Abschreibungen auf Gebäude
- Anschaffungsnahe Aufwendungen
- Vereinbarung einer zu niedrigen Miete und Vermietung an nahe Angehörige
- Freigrenze für Vermietungseinkünfte
- Verkauf von Kryptowährung
- Verkauf selbstgenutzter Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist
- Freigrenze für Spekulationsgewinne
- Aufrechnung mit Forderungen
- Verbesserung des Verlustausgleichs
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge sowie des Solidaritätszuschlags
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
- Grunderwerbsteuer
- Abgabefrist für Steuererklärungen
- Meldepflicht von Plattformbetreibern
- Wichtige Termine: Steuer und Sozialversicherung im Dezember 2023
- Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs
- Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe
- Passivierung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen
- Abzug von Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer