Verpflegungspauschalen und Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
Der Gesetzgeber will die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ab 2024 erhöhen. Verpflegungspauschalen werden gewährt, wenn der Arbeitnehmer auswärtig tätig wird, also außerhalb seiner üblichen Arbeitsstätte (ersten Tätigkeitsstätte). Die bisherigen Pauschalen von 28 € (bei mehr als 24-stündiger Abwesenheit) und 14 € (bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit oder bei einem Anreise- bzw. Abreisetag) sollen sich auf 30 € bzw. 15 € erhöhen.
Bislang bleibt die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung steuerfrei, soweit die Kosten pro Arbeitnehmer 110 € (brutto) nicht übersteigen; lediglich der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig (anders ist dies bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs für den Arbeitgeber, s. Abschn. I. 17). Dieser Freibetrag soll ab 2024 auf 150 € erhöht werden und – wie bisher – maximal für zwei Veranstaltungen pro Jahr gelten.
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