Direktanspruch des Unternehmers gegendas Finanzamt auf Umsatzsteuererstattung
Ein Unternehmer, der an seinen Vertragspartner zu viel Umsatzsteuer gezahlt hat, diese aber vom Vertragspartner nicht zurückerhält, weil der Vertragspartner in Insolvenz geraten ist oder sich auf Verjährung beruft, kann gegen das Finanzamt einen sog. Direktanspruch auf Erstattung und Verzinsung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer haben. Dies hat der EuGH jüngst bestätigt und auf den Fall, dass sich der Vertragspartner auf Verjährung beruft, erweitert.
Hinweis: Der Direktanspruch ist im Rahmen einer sog. Billigkeitsfestsetzung oder eines Steuererlasses geltend zu machen. Der Direktanspruch besteht nicht, wenn dem Unternehmer Steuerhinterziehung, Missbrauch oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
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