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Erleichterung für Kleinunternehmer

Ab 2024 sollen Kleinunternehmer grundsätzlich nicht mehr zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet sein. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, können dann aber auch keine Vorsteuer gelten machen.

Hinweis: Ob der Unternehmer diese Umsatzgrenzen überschritten hat und damit nicht mehr Kleinunternehmer sein darf, soll das Finanzamt anhand der Angaben in den anderen Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuererklärung) und insbesondere der Einnahme-Überschuss-Rechnung kontrollieren.

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