Erhöhung der Umsatzgrenze für vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Nach der bisherigen Rechtslage können Unternehmer, deren Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 1.000 €, jedoch nicht mehr als 7.500 € betragen hat, von der Verpflichtung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden. Die Umsatzgrenze soll ab 2024 von 1.000 € auf 2.000 € verdoppelt werden, so dass Unternehmer, deren Umsatzsteuer im Vorjahr maximal 2.000 € betragen hat, nur noch eine jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben müssten.
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