Abgabefrist für Steuererklärungen
Steuerpflichtige, die steuerlich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten werden, müssen ihre Steuererklärung für 2023 bis zum 2.6.2025 abgeben (da der 31.5.2025, der eigentliche Abgabetermin, ein Sonnabend ist, verlängert sich die Frist auf Montag, den 2.6.2025).
Für Land- und Forstwirte mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist am 31.10.2025 bzw. – in den Bundesländern, in denen der 31.10.2025 ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag) ist – am 3.11.2025.
Hinweis: Nicht vergessen werden sollte natürlich die Abgabe der Steuererklärung für 2022, die bis zum
31.7.2024 dem Finanzamt übermittelt werden muss. Für Land- und Forstwirte mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist für 2022 am 31.12.2024.
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