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Elektronische Rechnung

Der Gesetzgeber plant die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer im Inland ausgeführt wird. Diese Pflicht soll grundsätzlich ab dem 1.1.2025 gelten, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsregelung für Umsätze enthalten, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden. Durch die elektronische Rechnung soll ein digitales Meldesystem der Finanzverwaltung unterstützt werden, welches der Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung dient.

Hinweis: Der Bundesrat spricht sich aktuell für eine Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsausstellung auf den 1.1.2027 aus, damit für die Anpassung im EDV-Bereich ausreichend Zeit bleibt. Über die endgültige Regelung werden wir berichten.

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