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Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 die Verpflegungspauschale für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, von 8 € auf 9 € pro Tag erhöht.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 4 Wachstumschancengesetz.

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