Werte der Sozialversicherung 2024
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2024 lauten wie folgt:
Beitragsmemessungsgrenze West | |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Monat/Jahr) | 7.550 €/90.600 € (2023: 7.300 €/87.600 €) |
Knappschaftliche Rentenversicherung (Monat/Jahr) | 9.300 €/111.600 € (2023: 8.950 €/107.400 €) |
Kranken- und Pflegeversicherung (Monat/Jahr) | 5.175 €/62.100 € (2023: 4.987,50 €/59.850 €) |
Beitragsmemessungsgrenze Ost | |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Monat/Jahr) | 7.450 €/89.400 € (2023: 7.100 €/85.200 €) |
Knappschaftliche Rentenversicherung (Monat/Jahr) | 9.200 €/110.400 € (2023: 8.700 €/104.400 €) |
Kranken- und Pflegeversicherung (Monat/Jahr) | 5.175 €/62.100 € (2023: 4.987,50 €/59.850 €) |
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung (West) beträgt für das Jahr 2024 3.535 €/Monat bzw. 42.420 €/Jahr (2023: 3.395 €/Monat bzw. 40.740 €/Jahr). Die Bezugsgröße (Ost)
steigt ab 2024 von bisher 3.290 €/Monat bzw. 39.480 €/Jahr
auf 3.465 €/Monat bzw. 41.580 €/Jahr an.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 steigt von bisher 66.600 € auf 69.300 € an (Ost und West). Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen krankenversichert waren, gilt aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes weiterhin eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt 62.100 €
(2023: 59.850 €).
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 % (AG/AN-Anteil je 7,3 %). Der ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,0 %. Dieser Beitragssatz kommt zur Anwendung, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht (z. B. in der Passivphase der Altersteilzeitarbeit).
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt auf 1,7 % des Bruttolohns (2023: 1,6 %). Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für das jeweilige Mitglied tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Für kinderlose Versicherte beträgt er 4,0 % (Zuschlag von 0,6 %. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz ebenfalls unverändert 24,7 %. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt weiterhin 5,0 %.
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