Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2025
Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen befreien, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat.
Dieser Betrag wird ab dem Besteuerungszeitraum 2025 auf 2.000 € erhöht. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits für das Jahr 2024 gelten.
Quelle: § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 6 Wachstumschancengesetz.
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